Der Ausdruck „Private Steuererklärung“ ist oft auch unter dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich bekannt und betrifft jeden Arbeitnehmer. Alle Arbeitnehmer zahlen eine monatliche Einkommensteuer (wird bei der Lohnabrechnung direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt). Mit der privaten Steuererklärung beim Finanzamt wird die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet und ausgeglichen. Aber auch Rentner und Pensionäre unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer und müssen daher eine private Steuererklärung erstellen.
Durch die mittlerweile hohe Komplexität des deutschen Steuersystems kann jede private Entscheidung steuerrechtlich nachteilige Auswirkungen haben. Um Ihre steuerliche Belastung zu optimieren können wir uns als fachlich versierte Steuerberater um die Erstellung der Einkommensteuererklärungen kümmern. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Prüfung von fremd erstellten Einkommensteuererklärungen sowie Steuerbescheiden.
Neben der Einkommensteuer gilt es bei der privaten Steuererklärung auch weitere Aspekte wie Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer oder – bei Erbschaftsabwicklungen – die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen. Bei der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung achten wir daher gleichermaßen auf Einhaltung der steuerlichen Gesetzeslage, als auch Ihrer persönlichen Sachlage.
Sollten Sie sich durch Steuerhinterziehung im Sinne des Steuerstrafrechts schuldig gemacht haben und planen nun eine Selbstanzeige, ist es wichtig einen kompetenten Helfer zu engagieren. Als Steuerberater kennen wir die Untiefen des deutschen Steuerrechts und wissen, welche Punkte es bei einer Selbstanzeige unbedingt zu berücksichtigen gilt. Fehler bei der Selbstanzeige führen nämlich trotzdem zu einer Bestrafung!